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   VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 C 10.775   

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https://dejure.org/2010,55600
VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 C 10.775 (https://dejure.org/2010,55600)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.04.2010 - 7 C 10.775 (https://dejure.org/2010,55600)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. April 2010 - 7 C 10.775 (https://dejure.org/2010,55600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Magisterprüfungsordnung der Ludwigs-Maximilians-Universität München Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussicht; Beweisaufnahme; unverzügliche Geltendmachung von Mängeln des Prüfungsverfahrens; Verlust des Rügerechts; prüferischer Bewertungsspielraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 C 10.775
    Insbesondere darf die beantragte Prozesskostenhilfe nicht verweigert werden, wenn eine Beweisaufnahme im Hinblick auf eine entscheidungserhebliche und zwischen den Parteien strittige Tatsache ernsthaft in Betracht kommt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Klägers ausgehen würde (st. Rspr., zuletzt BVerfG vom 8.12.2009 Az. 1 BvR 2733/06 m.w.N.).
  • VG München, 05.07.2010 - M 3 K 09.2803

    Magisterprüfungsordnung der LMU

    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt (Beschl. v. 22.2.2010; BayVGH v. 27.4.2010, Az. 7 C 10.775 sowie v. 25.5.2010, Az. 7 C 10.1079).

    Da die vom Kläger beanstandete mündliche Prüfung im Fach Neogräzistik bereits am 30. Juni 2008 stattfand, waren die erst nach mehr als zwei Monaten erhobenen schriftlichen Einwendungen gegen den Ablauf der Prüfung und die nach Auffassung des Klägers fehlende Objektivität und Unvoreingenommenheit der Prüferin verspätet (BayVGH v. 27.4.2010, Az. 7 C 10.775).

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 C 10.1079

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem die Beschwerde gegen die Versagung

    Mit Beschluss vom 27. April 2010 (Az. 7 C 10.775) hat der Senat die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht München (Beschluss vom 22.2.2010 Az. M 3 K 09.2803) zurückgewiesen.
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